Versicherung und Haftung
Wer haftet, wenn etwas kaputtgeht?
Die wichtigste Zahl steht im Gesetz: Ein Umzugsunternehmen haftet mit 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut. Die zweitwichtigste ist eine Frist – wer einen Schaden zu spät meldet, verliert den Anspruch. Das Umzugsunternehmen Darmstadt erklärt Ihnen beides, bevor es darauf ankommt und nicht erst danach.
- 620 € je Kubikmeter (§ 451e HGB)
- Transportversicherung
- Gewerbehaftpflicht
- Fristen im Klartext
Wie hoch haftet ein Umzugsunternehmen?
Mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, den das Umzugsgut benötigt. Das steht in § 451e HGB und gilt unabhängig davon, was in den Kartons war. Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern ergibt das eine Haftungshöchstgrenze von 18.600 Euro.
Wichtig zu verstehen: Das ist eine Obergrenze, kein Wertersatz. Wenn ein Erbstück oder ein Flügel deutlich mehr wert ist als der Kubikmeter, den er einnimmt, deckt die gesetzliche Haftung das nicht ab. Sagen Sie solche Stücke deshalb vor dem Termin an. Dann wird vorher geklärt, wie sie abgesichert werden, statt hinterher diskutiert.
Welche Versicherungen bestehen?
- Die Transportversicherung greift bei Schäden am Umzugsgut selbst – an Ihren Möbeln und Kartons während des Transports und beim Be- und Entladen.
- Die Gewerbehaftpflichtversicherung greift bei Schäden an fremdem Eigentum, die bei der Arbeit entstehen: der Kratzer im Treppenhaus, die Delle in der Aufzugstür, der Riss im Laminat der neuen Wohnung.
Beide bestehen für jeden Umzug. Die zweite wird regelmäßig unterschätzt – wenn der Vermieter beim Auszug einen Schaden im Treppenhaus feststellt, ist sie die relevante.
Bis wann muss ich einen Schaden melden?
Hier wird es ernst, denn das Gesetz kennt zwei Fristen und eine verpasste Frist kostet den Anspruch. § 451f HGB unterscheidet:
- Äußerlich erkennbare Schäden: spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen. Erkennbar heißt: bei zumutbarer Prüfung feststellbar, normalerweise ohne die Verpackung zu öffnen.
- Nicht erkennbare Schäden: innerhalb von vierzehn Tagen nach der Ablieferung anzeigen.
Ein Punkt, der selten irgendwo steht und Verbrauchern hilft: Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, muss er nach § 451g HGB bei der Ablieferung auf Form, Frist und Folgen der Schadensanzeige hingewiesen werden. Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich das Unternehmen später nicht auf eine versäumte Frist berufen.
Praktisch heißt das: Gehen Sie noch am Umzugstag durch die Wohnung, machen Sie Fotos, und melden Sie alles Sichtbare sofort schriftlich – eine E-Mail genügt und ist datiert.
Was ist nicht abgedeckt?
- Der Inhalt selbst gepackter Kartons. Wer selbst packt, verantwortet die Verpackung. Ein Glas, das im dünnen Karton ohne Polster zerbricht, ist kein Transportschaden. Wenn Sie das nicht wollen, gibt es den Einpackservice.
- Bargeld, Schmuck, Papiere, Datenträger. Diese Dinge gehören ins eigene Auto, nicht in den Umzugswagen – das ist keine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens, sondern gute Praxis.
- Vorschäden. Der Riss, der vorher schon da war. Deshalb lohnt es sich, vor dem Umzug einmal mit dem Handy durch beide Wohnungen zu gehen.
- Pflanzen und Lebendes. Sie überstehen den Transport meist, sind aber kein versicherbares Umzugsgut.
Brauche ich zusätzlich meine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung deckt in der Regel beide Wohnungen für einen Übergangszeitraum ab – das ist die sogenannte Doppelversicherung beim Wohnungswechsel. Wie lange und unter welchen Bedingungen, steht in Ihren Vertragsbedingungen und ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Melden Sie den Umzug Ihrer Versicherung, am besten vorher. Wir sind kein Versicherungsmakler und geben dazu keine Auskunft, auf die Sie sich verlassen sollten.
Wie senke ich das Risiko am besten?
- Wertvolle Einzelstücke vorher benennen. Flügel, Kunst, Antiquitäten, große Aquarien.
- Fotos vor dem Umzug. Von den Möbeln und von beiden Treppenhäusern.
- Wertsachen selbst mitnehmen. Ausweise, Schmuck, Festplatten.
- Am Umzugstag dabei sein oder jemanden benennen, der abnehmen darf – wegen der Frist am Tag danach.
Was ein Angebot enthalten muss, steht unter Umzugskosten in Darmstadt. Wer bei uns Ihr Ansprechpartner ist, unter Über uns.
Jetzt anrufen: 0176 30443826 – oder alle Wege unter Kontakt.
Diese Seite gibt den Gesetzesstand wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind §§ 451e, 451f und 451g HGB in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Das Umzugsunternehmen Darmstadt
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